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22. April 2026 · B2B · 5 min Lesezeit
E-Rechnung-Pflicht: Was Sie bis Jahresende erledigt haben sollten.
Der Empfang von E-Rechnungen ist seit 1. Januar 2025 für alle Unternehmen in Deutschland Pflicht — der Versand kommt schrittweise. Wer jetzt nicht handelt, wird Anfang 2027 ein Problem haben.
Wer wann versenden muss
- →Ab 1.1.2027: Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 € müssen E-Rechnungen versenden
- →Ab 1.1.2028: gilt für alle übrigen Unternehmen
Was eine E-Rechnung wirklich ist
Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Erlaubt sind nur strukturierte Formate: XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Beides lässt sich aus moderner Buchhaltungssoftware (lexoffice, sevdesk, DATEV) heraus erzeugen — bei älteren Systemen wird es eng.
Drei Schritte für 2026
- 1. Empfangsadresse einrichten — Rechtssicher dokumentiert, mit revisionssicherer Archivierung
- 2. Software prüfen: Kann sie XRechnung/ZUGFeRD erzeugen? Wenn nicht: jetzt wechseln
- 3. Stammdaten Ihrer Kunden um Leitweg-IDs ergänzen (besonders für B2G)